Behinderten-Reitsport im BPRSV e.V.

Was ist Handicap-Reitsport?

Beim Reitsport mit einer körperlichen Beeinträchtigung werden die Reiter, anstelle der bekannten Leistungsklasse, nach ihrer Behinderung in sogenannte Grades eingestuft. Diese Einstufung erfolgt durch Ärzte oder Physiotherapeuten, nach den Regeln des Internationalen Paralympischen Komitees für Reiterei (IPEC).

Grundsätzlich geht es bei der Klassifizierung (Einteilung in Grades) um funktionelle Gesichtspunkte, die auf das Reiten bezogen sind. Was zu der jeweiligen Einschränkung geführt hat, spielt allenfalls eine Nebenrolle. Wichtig ist hier, es müssen mehr als 15% reduzierter Funktion gegenüber Regelsportlern nachweisbar sein.

Seit 2001 finden Deutsche Meisterschaften im Handicap-Reiten statt.

Die Elastizität der Schritte, ein weicher und schwingender Rücken sowie die Konstanz am Gebiss, sind nicht nur im Regelsport sondern auch im Parasport die Grundvoraussetzung einer guten Dressur. Die Kunst, diese Anforderungen auch mit einem Querschnitt, Spastiken oder nur einem Bein mit Leichtigkeit zu zeigen stellt jedoch die besondere Herausforderung dar.

Im Handicap-Reitsport gibt es vier Grades.

  • Im Grade I starten die am schwersten behinderten Reiter/innen. Die Athleten sind hauptsächlich Rollstuhlbenutzer und reiten in ihren Prüfungen Schritt- und wahlweise Trabsequenzen.
  • Im Grade II starten Reiter die beispielsweise starke Einschränkungen der Beinfunktionen oder der Rumpfbalance haben. Die Prüfungen bestehen aus Schritt- und Trabsequenzen und wahlweise in der Kür mit bestimmten Galopplektionen.
  • Grade III ist die in Deutschland am stärksten vertretene Wettkampklasse. Im Regelfall können die Athleten dieses Grades ohne Unterstützung laufen. Sie haben zum Beispiel Behinderungen  an einem Arm und einem Bein oder schwere Behinderungen der Arme. Athleten, die als blind klassifiziert sind, können auch in dieser Klasse starten. Die Prüfungen bestehen aus Schritt-, Trab- und Galoppsequenzen. Die Anforderungen entsprechen vergleichbar der Klasse A bis L im Regelsport.
  • Reiter/innen im Grade IV müssen Aufgaben vergleichbar zur Dressur der Klassen L bis M im Regelsport absolvieren. Die Athleten haben Behinderungen nur in einer oder zwei Gliedmaßen oder Einschränkungen der Sehfähigkeit. Die Prüfungen bestehen aus Schritt-, Trab- und Galoppsequenzen, wobei die Kür annähernd alle vorstellbaren Dressurlektionen enthalten kann, wie z.B. Serienwechsel.